Sie sind hier: 0: kalme.net : 3: Über KALME : 3.4: KALME-Statut

Service


Das KALME-Statut

KALME-Statut herunterladen (PDF-Datei)


1. Der Kommunikationsausschuss für Lutherische Minderheitskirchen in Europa (KALME) ist eine Einrichtung der europäischen lutherischen Minderheitskirchen im Rahmen des Lutherischen Weltbundes (LWB) zur Wahrnehmung von Kommunikationsaufgaben.

2. Mitgliedschaft

2.1 Ordentliche Mitglieder
sind alle zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Statuts im KALME zusammengeschlossenen Kirchen. Auf Antrag können die lutherischen Kirchen Ordentliche Mitglieder werden, die in konfessionell anders geprägtem Umfeld leben.
Sie haben aktives und passives Wahlrecht.

2.2 Gastmitglieder
können auf Antrag die Kirchen werden, die der Leuenberger Gemeinschaft angehören und sich in einer Diaspora-Situation befinden.
Sie haben aktives Wahlrecht.

2.3 Assoziierte Mitglieder
können auf Antrag Partnerkirchen und Partnergemeinden, kirchliche Hilfswerke, Mediendienste, sowie Einzelpersonen werden, die die KALME-Arbeit im Sinne des geltenden Statuts durch Beratung und Mitarbeit unterstützen wollen.
Sie haben kein Wahlrecht.

2.4 Zur Aufnahme in den KALME sind nach Konsultation der ordentlichen Mitglieder zwei Drittel der Stimmen der Vorstandsmitglieder erforderlich.

3. Organe

Organe des KALME sind die Vollversammlung, der Vorstand und das Präsidium.

3.1 Die Vollversammlung
Sie besteht aus je zwei von den ordentlichen Mitgliedern entsandten VertreterInnen, je einem Vertreter/einer Vertreterin der Gastmitglieder und der Assoziierten Mitgliedsorganisationen. Sie tritt in der Regel alle drei Jahre zusammen. Zu ihren Aufgaben gehört die Wahl des Vorstandes durch die Wahlberechtigten, die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes sowie die Festlegung von Arbeitskonzepten.
Die Vollversammlung beschließt das Statut sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

3.2 Der Vorstand
Er besteht aus maximal zehn Mitgliedern mit passiver Wahlberechtigung. Bei der Auswahl der KandidatInnen wird auf eine geographische und medientechnische Verteilung geachtet. Gäste und assoziierte Mitglieder können für einzelne Arbeitsbereiche kooptiert werden. Sie haben beratende Stimme.
Der Vorstand wird auf Vorschlag der ordentlichen Mitglieder auf der KALME-Vollversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt und tritt in der Regel einmal jährlich zusammen.

3.2.1 Aufgaben des Vorstandes
Die Behandlung von Sachfragen der Kommunikation unter Berücksichtigung der Situation der Mitglieder;
die Förderung der Kommunikation aller Mitglieder untereinander und mit den anderen Kirchen;
die Vorbereitung und Durchführung der in der Regel alle drei Jahre stattfindenden KALME-Vollversammlungen sowie anderer regionaler und überregionaler Veranstaltungen des KALME;
Studienprojekte auf dem Gebiet der Kommunikation und im Wirkungsbereich der Mitglieder sowie die Vergabe entsprechender Stipendien anzuregen;
Hilfe bei der Ausbildung und Weiterbildung von Fachkräften auf dem Gebiet der Kommunikation anzubieten.

3.3 Das Präsidium
Der Vorstand wählt ein vierköpfiges Präsidium, das folgende Funktionen übernimmt: Vorsitz, stellvertretenden Vorsitz, Rechnungsführung, Sekretariat.

3.3.1 Aufgaben des Präsidiums
Es pflegt den Kontakt zu allen Mitgliedern. Es ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse des Vorstands. Es übernimmt die Einziehung der Mitgliedsbeiträge und entscheidet über Beitragsbefreiungen.
Das Präsidium bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor.
In eiligen Angelegenheiten trifft das Präsidium Entscheidungen, die vom Vorstand zu bestätigen sind.
Zur Bearbeitung von Einzelfragen können Unterausschüsse eingesetzt werden.

4. Mitgliedsbeiträge

Alle Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Befreiung davon kann auf Antrag vorübergehend gewährt werden. Das Wahlrecht ist an die ordnungsgemäße Beitragszahlung gebunden.

Die Beiträge sind bis zum jeweils 1. März eines jeden Jahres fällig:

4.1 Ordentliche Mitglieder: 400 EURO
4.2 Gastmitglieder: 200 EURO
4.3 Assoziierte Mitglieder: 100 EURO

5. Verantwortlichkeiten und Relationen

KALME ist seinen ordentlichen Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig. Als regionale Einrichtung von Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB) steht KALME in besonderer Beziehung zu den anderen regionalen europäischen Einrichtungen sowie zu den mit Kommunikationsaufgaben befassten Einrichtungen des Lutherischen Weltbundes. Diese Beziehung schliesst insbesondere die Mitverantwortung des LWB im Rahmen der üblichen Programmbegleitung ein.




Angenommen von der KALME-Vollversammlung in Brenna, Polen, am 18. September 2001


zum Seitenanfang